Bei der Europawahl werden 766 Abgeordnete gewählt,
welche die Bürger der europäischen Union (EU) vertreten. Die 766 Abgeordneten
kommen aus den 28 Mitgliedsstaaten der EU, wie Deutschland; Frankreich;
Griechenland und viele anderen.
Aber wie
werden diese gewählt?
In jedem Mitgliedsstaat wird einzeln, in einem
vorgegebenen Zeitraum, gewählt. In den meisten Staaten ist zur Wahl gehen keine
Pflicht. Jedoch gibt es Ausnahmen, wo es die Wahlpflicht gibt; also muss dort
jeder wählen gehen, wie zum Beispiel in Belgien. Bei dieser Wahl hat jeder
Stimmberechtigte nur eine Stimme im Gegensatz zur Bundestagswahl, wo jeder zwei
Stimmen hat.
Mit dieser einen Stimme kann eine der zur Wahl
stehenden Parteien gewählt werden, wie CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
andere.
Nach der Wahl werden die Sitze, die das jeweilige Land
im Europaparlament besitzt verteilt. Wie viele Sitze ein Staat im Parlament
besitzt, wird nach der degressiven
Proportionalität festgelegt. Diese besagt, dass einwohnerreiche Staaten
mehr Sitze haben als einwohnerarme Staaten. Allerdings haben bevölkerungsarme
Länder mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreiche Staaten. Zum Beispiel
bekommt ein Land das zwischen 1 Million und 10 Millionen Einwohner hat, einen
Sitz pro 500.000 Einwohner. Ein Land das aber über 10 Millionen Einwohner hat
bekommt einen Sitz pro 1 000 000 Einwohner.
Diese Sitze werden prozentual an die Parteien, die
gewählt worden sind, verteilt. In Deutschland wurden 2014: 34 Plätze an die CDU/CSU, 27 Plätze an die
SPD, 11 Plätze an Bündnis 90/Die Grünen, 3 Plätze an die FDP, 7 Plätze an die
Linke, 7 Plätze an die AFD und 7 weitere Plätze an sonstige Parteien verteilt.
Doch wie kommt
man an so einen Platz?
Jede Partei stellt eine Liste auf. Diese gibt dann die
Reihenfolge vor wer in das Europaparlament einziehen darf. Zum Beispiel durften
bei der SPD die ersten 27 Personen dieser Liste einziehen.
In Deutschland wird diese Liste auf einem Bundesparteitag, der jeweiligen
Partei, aufgestellt. Dabei wählen Vertreter der 16 Bundesländer Personen die
ins Parlament einziehen wollen. Diese Personen
werden vorab auf einem Landesparteitag des jeweiligen Bundeslandes
bestimmt.
S.K.
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