Definition UN-Sicherheitsrat
Zunächst einmal gehört der
UN-Sicherheitsrat zu den Vereinten Nationen. Der Sicherheitsrat muss sich darum kümmern, dass Streitigkeiten
zwischen verschiedenen Ländern beigelegt werden.
Der
Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Die Charta, die wie unser Grundgesetz
ist, bestimmt fünf Mitglieder, die immer im Sicherheitsrat vertreten sind. Dies sind die Mitgliedsländer
USA, Russland, China, Frankreich und England. Die restlichen zehn Mitglieder
werden von der Generalversammlung hinzu gewählt. Diese jetzigen nicht-beständigen
Mitglieder sind Argentinien, Australien, Chile, Jordanien, Luxemburg, Litauen,
Nigeria, Ruanda, Südkorea und Tschad. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Präsidentschaft im
UN-Sicherheitsrat wechselt monatlich zwischen allen 15 Mitgliedern.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe
des UN-Sicherheitsrates ist die Wahrung und Sicherung des Weltfriedens sowie
der internationalen Sicherheit. Das heißt, dass sie Kriege beenden und
verhindern sollen. Dies kann mit Hilfe friedlicher Mittel, wie etwa
wirtschaftlicher Maßnahmen, aber auch durch militärische Einmischung umgesetzt
werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit,
auf Nebenorgane der UN zuzugreifen, ein Beispiel dafür sind die Friedenstruppen
der Vereinten Nationen, auch "Blauhelme" genannt. Liegt beipielsweise der Verdacht vor,
dass eine Gefährdung der internationalen Sicherheit besteht, so kann der
Sicherheitsrat die beteiligten Parteien oder Nationen vorerst dazu auffordern,
den Konflikt auf friedlicher Ebene beizulegen, das heißt durch Verhandlungen
und/oder Abmachungen den Konflikt zu beenden.
Die Beschlüsse des Sicherheitsrats sind verbindlich für alle UN-Mitgliedsstaaten.
Der UN-Sicherheitsrat hält seine Sitzungen im „norwegischen Saal“ des UN-Gebäudes
in New York ab.
K. W.
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