Was sind eigentlich Grundrechte?
Grundrechte sind wesentliche Rechte. Sie werden den Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als
beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert. Um diese Definition näher zu erklären, eignet sich folgendes Beispiel. Hat ein Bürger eine andere Meinung als die Regierung und möchte die Person seine Meinung z. B. in der Zeitung kundtun, aber die Regierung verbietet ihm das, so kann er dieses Grundrecht, die Meinungsfreiheit, vor Gericht einklagen. Außerdem unterscheidet man in diesem Zusammenhang zwischen
Bürgerrechten (z. B. das Wahlrecht), die nur den Mitgliedern des jeweiligen
Staates zustehen und Menschenrechten (Recht auf Leben), die jeder von Geburt an
hat. Grundrechte werden in der Verfassung des Staates festgehalten und sind das
Fundament, also die Grundlage, das kein Gesetz verletzen darf. Grundrechte schränken die Macht der Regierung also durchaus ein.
…Und in Ungarn?
In
Ungarn gelten verschiedene allgemeine Grundrechte, die wir in Deutschland auch kennen.
In beiden Verfassungen findet sich beispielsweise der Satz: „Die Würde des
Menschen ist unantastbar.“
Eine wichtige Besonderheit der ungarischen Verfassung ist der Artikel 1 des Abschnittes FREIHEIT UND VERANTWORTUNG, der besagt, dass Grundrechte im Interesse des „Schutzes eines Wertes der Verfassung“ eingeschränkt werden können. Außerdem gibt es in der ungarischen Verfassung keine Ewigkeitsklausel, das heißt eine Art Regel, die bestimmte Artikel vor Veränderung schützt. In Deutschland haben wir eine solche Klausel. Diese dient dem Schutz der Verfassung und somit der Grundrechte, da sie jeden Eingriff in die Verfassung untersagt. In Ungarn ist das anders. Hat die Regierung hier eine Zweidrittelmehrheit, so kann die Verfassung von dieser geändert werden.
Eine wichtige Besonderheit der ungarischen Verfassung ist der Artikel 1 des Abschnittes FREIHEIT UND VERANTWORTUNG, der besagt, dass Grundrechte im Interesse des „Schutzes eines Wertes der Verfassung“ eingeschränkt werden können. Außerdem gibt es in der ungarischen Verfassung keine Ewigkeitsklausel, das heißt eine Art Regel, die bestimmte Artikel vor Veränderung schützt. In Deutschland haben wir eine solche Klausel. Diese dient dem Schutz der Verfassung und somit der Grundrechte, da sie jeden Eingriff in die Verfassung untersagt. In Ungarn ist das anders. Hat die Regierung hier eine Zweidrittelmehrheit, so kann die Verfassung von dieser geändert werden.
Warum sind die Bürgerrechte in
Gefahr?
Um
diese Frage zu beantworten, lohnt ein Blick ins ungarische Parlament und seine
Mehrheitsverhältnisse. Hier hat die Regierungspartei Fidesz-MPSZ mehr
als 2/3 aller Sitze im Parlament (263 von 386 Sitzen). Mit einer so großen
Mehrheit ist es nun möglich die Verfassung Ungarns zu ändern. Und das tut sie
auch am 11. März 2013 schon zum
zweitem mal im Abstand von grade einmal 14 Monaten. Da die Grundrechte in der
Verfassung stehen können auch die Grundrechte geändert werden. Das Grundrechte
so selbst hat an Wert verlieren, kann jeder sich vorstellen, da diese jeder
Zeit geändert oder sogar abgeschafft werden können.
Welche Folgen
hat das für die Bevölkerung?
Die Verfassung aus dem
März 2013 hat vor allem in der Justiz, also dem rechtsprechendem, gerichtlichem
Staatsorgan, weitreichende Veränderungen vorgenommen. Ein wichtiges Grundrecht
der Menschen ist es, vor Gericht gleich behandelt zu werden. Soziale Schicht, Alter,
Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe dürfen keine Rolle spielen - vor Gericht
sollte jeder gleich sein. Um das zu gewährleisten ist die Justiz weitgehend
unabhängig. In Ungarn ist das jetzt nicht mehr garantiert. Die ungarische
Regierung kann nun endscheiden, welcher Fall von welchem Richter bearbeitet
wird. Das Verfassungsgericht, das eigentlich prüfen soll, ob die neuen bzw.
veränderten Gesetze überhaupt erlaubt sind, darf aufgrund der neuen Verfassung neue
Gesetze nicht mehr aus inhaltlichen Gründen zurückweisen. So ist das
Verfassungsgericht im Grunde macht- und funktionslos. Die Regierung kann jedes
Gesetz erlassen, ohne dieses überprüfen zu lassen. Auf der Grundlage, eben
dieser Verfassung, werden Gesetze erlassen, die zuvor als verfassungswidrig
eingestuft wurden. Für uns ist es kaum vorstellbar, aber in Ungarn ist es den
Obdachlosen nun verboten sich auf der Straße oder anderen öffentlichen Plätzen
aufzuhalten oder diesen öffentlichen Raum als Wohnraum zu nutzen. Auch die
Wahlwerbung im öffentlichen Rundfunk wurde verboten. Dadurch wird die
Pressefreiheit eingeschränkt und die Bevölkerung hat weniger
Informationsquellen. Außerdem wird so kleineren Parteien die Stimme genommen. Darüber hinaus sieht die
Verfassungsänderung vor, dass die Meinungsfreiheit zum Schutze der "Würde
der ungarischen Nation sowie von nationalen und konfessionellen
Gemeinschaften" eingeschränkt werden darf. Was das genau heißt, wird nicht
näher erklärt, es kann aber wegen gerade
dieser Änderung strafbar sein eine bestimmte Meinung zu haben. Politische
Gegner aus dem Weg zu räumen ist also für die ungarische Regierung zu einem
geringeren Problem geworden.
Was kann man dagegen tun?
Die Europäische Union
(EU) hat Ungarn Fördergelder aberkannt, weil ein derartiger Umgang mit den
Grundrechten für viele nicht in Ordnung ist und Ungarn sich weigert offen zu
legen, wohin diese Fördergelder fließen und wem sie zu Gute kommen. So gehen
Ungarn rund 2Milliarden Euro verloren. Geld,
das Ungarn gut gebrauchen könnte und das tut auch der ungarischen Regierung weh.
S-J. M.
Quellen: Bundeszentrale für Politische Bildung,
Spiegel Online,
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