Was ist eigentlich ein Parlament?
Das Parlament
(Volksvertretung) besteht aus dem Bundestag, dem Bundesrat, dem
Abgeordnetenhaus, der Bürgerschaften und den Landtagen. Unser Parlament nennt
man auch den deutschen Bundestag. Das Volk, also wir, wählen ihn direkt. Die
Abgeordneten, das heißt die Mitglieder, sind für die Gesetzgebung
verantwortlich und sie wählen unter anderem auch den Bundeskanzler. Im
Bundesrat sitzen die Mitglieder der 16 Länderregierungen und sie helfen dem
Bundestag bei den Gesetzen. Der Bundestag sitzt im Reichstagsgebäude in Berlin.
Und was sind jetzt ihre Aufgaben?
Das Parlament
diskutiert öffentlich über politische Themen, zum Beispiel das mehr Frauen in
Führungspositionen stehen sollen. Außerdem wählt das Parlament den
Bundeskanzler und andere Vertreter. Auch kontrollieren sie die Bundesregierung,
also kontrollieren sie beispielsweise die SPD und CDU/CSU, weil sie eventuell
eine Regierung bilden werden. Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Entwerfen
von neuen Gesetzen. Das Parlament entscheidet auch über Bundeswehreinsätze im
Ausland.
Das Europäische Parlament
Auch gibt es
noch weitere Parlamente. Zum Beispiel gibt es das Europäische Parlament.
Eigentlich ist es genau so aufgebaut, wie unser Parlament, doch gibt es ein
paar Unterschiede. Statt Mitgliedern aus den Bundesländern sitzen im
Europaparlament Mitglieder der einzelnen Staaten, die in der EU sind. Ihre
Aufgaben betreffen jetzt alle Länder, die in der EU sind. Das Europäische
Parlament sitzt in Straßburg. Aktuell sitzen dort 753 Abgeordnete.
Andere Arten von Parlamenten
Als Parlament
werden auch Gemeinderäte, Parteitage (oder auch „Parteiparlament“ genannt) und
Delegiertenversammlung („parlamentarische Versammlung“) genannt. Parlamente, deren Mitglieder nur
ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind, werden als Feierabendparlamente
auch als bezeichnet.
K. W.
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