Dienstag, 17. Dezember 2013

Unser Grundgesetz



Was ist das eigentlich und wozu brauchen wir es?

In jedem Staat, also Deutschland, Frankreich, Belgien und so weiter, gibt es eine Verfassung. In Deutschland heißt es in voller Länge Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, weil es für die komplette Republik, also alle Bundesländer, gilt. Dort stehen die Artikel, d.h. die Gesetze für Deutschland, die für jeden, egal ob jung oder alt, gelten.

Das Grundgesetz ist auch dafür da, dass Deutschland eine Demokratie, also ein vom Volk regierter Staat, bleibt. Oder das wichtig Regeln befolgt werden.

Und woraus besteht es?

Das Grundgesetz besteht aus vier Hauptaspekten, also vier Haupthemen. Diese sind wiederum in Paragraphen, einzelne Artikel, unterteilt.
Die Hauptthemen lauten wie folgt:

  • Die Präambel, das ist die feierliche Erklärung des Staatsvertrags als Einleitung des Grundgesetzes.
  • Die Grundrechte, diese geben jedem Mensch die gleichen Rechte und niemand darf dagegen verstoßen.
  • Die grundrechtsgleichen Rechte, sie gehören nicht zu den Grundrechten werden aber gleich behandelt.
  • Das Staatsorganisationsrecht, welches den Aufbau und die Funktionsweise der Staatsorgane, wie das Parlament (unseren Bundestag), den Bundesrat und viele weitere, regelt.

Der wichtigste Teil für uns als Bürger ist das „Grundrecht“. Denn es gibt uns unsere Rechte, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit. Sie erlaubt es uns, eine eigne Meinung vertreten zu dürfen.
Außerdem sind für uns die grundrechtsgleichen Rechte wichtig, da sie uns zum Beispiel das Wahlrecht, also das jeder volljährige wählen darf, geben.

Für uns als Bürger nicht so relevant ist das Staatsorganisationsrecht, es betrifft hauptsächlich die Regierungsorgane, wie den Bundestag, den Bundesgerichtshof usw .

Also kann man zusammenfassend sagen, das Bundesgesetzbuch sorgt für die Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland.

S.K

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